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Kampf gegen Terror: EU nimmt Facebook, YouTube & Co. in die Pflicht

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Kampf gegen Terror: EU nimmt Facebook, YouTube & Co. in die Pflicht

Die von der EU vorgesehenen Regeln verhindern nach Einschätzung von Experten womöglich die Verbreitung von Terrorpropaganda auf sozialen Netzen wie YouTube.

Terrorpropaganda im Internet müssen Anbieter wie Facebook, YouTube & Co. in der EU künftig binnen einer Stunde löschen. Diese Frist für Dienste soll gelten, nachdem die zuständige Stelle eines EU-Staats zum Löschen aufgefordert hat. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson begrüßte die vorläufige Einigung von EU-Staaten und Europaparlament vom 10. Dezember 2020: „Terroristen benutzen Videos – und in manchen Fällen sogar Live-Streams – ihrer Anschläge als Rekrutierungswerkzeug.“ Terrorpropaganda schnell zu unterbinden, sei ein Schlüsselelement gegen Radikalisierung.

Was droht bei Verstößen?

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte: „Die Verbreitung von Terror wird nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Und das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“ Nun sorge man dafür, dass kein Internet-Unternehmen sich seiner Verantwortung entziehen könne. Die neuen Regeln, die formell noch von den EU-Staaten und dem Europaparlament bestätigt werden müssen, sehen für systematische Verstöße Strafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes vor. Die Anordnung zum Löschen soll auch aus einem anderen EU-Land kommen können als dem, in dem die jeweilige Seite ihren Sitz hat.

„Katastrophale Auswirkungen“ befürchtet

Der Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer befürchtet deshalb, dass die „Meinungsfreiheit nach unten harmonisiert“ werden könnte. „Dass der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor.“ Immerhin könne man im Land der Veröffentlichung gegen ausländische Anordnungen klagen. Auch die Linken-Abgeordnete Cornelia Ernst sieht die grenzüberschreitende Wirkung „mit großer Sorge“. Sie erwarte deshalb „katastrophale Auswirkungen“.

Hier gelten andere Regeln

Für kleinere und nicht-kommerzielle Anbieter sind Ausnahmen von der Ein-Stunden-Regel vorgesehen. Dies sei ein „wichtiger Teilerfolg“, sagte Breyer. Er begrüßte zudem, dass auch journalistische oder künstlerische Inhalte ausdrücklich von den Vorgaben ausgenommen und Uploadfilter, die aus Sicht von Kritikern fehleranfällig sind und mitunter zu viel blockieren, für die Seiten künftig nicht verpflichtend sind.

Terrorexperte sieht unmittelbaren Effekt

Firmen wie Facebook oder Googles Videoplattform YouTube betonen stets, dass sie Terrorinhalte inzwischen in vielen Fällen binnen weniger Minuten löschen – noch bevor jemand sie sieht. Der Terrorexperte Nicolas Stockhammer von der Universität Wien (Österreich) geht dennoch davon aus, dass die neuen Regeln bei den genannten Seiten die größte Wirkung erzielen. „Da sehe ich einen unmittelbaren Effekt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Regeln verhinderten am ehesten den Erstkontakt mit Terrorpropaganda.

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Schlupflöcher für Extremisten

Allerdings sei im rechtsextremen oder dschihadistischen Spektrum zu beobachten, dass die Plattformen schnell gewechselt würden. Neben Seiten wie Facebook gebe es viele Möglichkeiten, in Kontakt mit potenziellem Nachwuchs zu treten – etwa Videoplattformen, verschlüsselte Messenger-Dienste und auch das Darknet. Die Ein-Stunden-Pflicht hält Stockhammer dennoch für hilfreich. Vielfach würden die Inhalte nach dem Upload heruntergeladen und dann auf anderen Plattformen weiterverbreitet. Deshalb sei es wichtig, schnell zu handeln. Die Verbreitung terroristischer Inhalte sei „wie ein Waldbrand“. Die nun vorgesehenen Regeln verhindern seiner Einschätzung nach möglicherweise die Ausbreitung. Man solle sich jedoch nicht der Illusion hingeben, dass sie die Antwort auf alle Probleme seien. (Mit Material der dpa.)

Eine Quelle: www.computerbild.de

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