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Steuer-Schreck nach Kurzarbeitergeld droht: Worauf Sie achten müssen

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Steuer-Schreck nach Kurzarbeitergeld droht: Worauf Sie achten müssen

Kurzarbeitergeld steht in jener Krise einigen zu. Eigentlich kann man es steuerfrei zur Kasse bitten. Aber Vorsicht: Wer in Folge dessen in verschmelzen höheren Steuersatz rutscht, muss oft mit einer Nachzahlung rechnen. Was Sie jetzt wissen zu tun sein. Der zweite Corona-Lockdown hat die Kurzarbeit in Deutschland nochmals stark steigen lassen: Laut Ifo-Institut waren im Januar 2021 2,6 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, 400.000 mehr wie im Dezember. Von jener Staatshilfe profitieren mittlerweile 7,8 Prozent aller Gehaltsempfänger. Seit 1. Januar kann Kurzarbeitergeld solange bis zu 24 Monate, längstens jedoch solange bis zum 31. Dezember 2021 bezogen werden. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind solange bis Ende Dezember 2021 von jener Steuer befreit.

Kurzarbeitergeld – welches steht einem zu?

In normalen Zeiten beträgt dasjenige Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Durch die in jener Corona-Pandemie geänderte Regelung, die die Koalition solange bis Ende 2021 verlängert hat, fällt die Zahlung jedoch höher aus, je länger die Kurzarbeit andauert:

  1. In den ersten Monaten erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent. Wer Kinder hat, kann mit 67 Prozent rechnen.
  2. Ab dem vierten Monat mit weniger Arbeit zahlt die Bundesagentur zum Besten von Arbeit (BA) 70 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, im Zusammenhang Betroffenen mit Kindern 77 Prozent.
  3. Wer sieben Monate weit von jener Firma wie Kurzarbeiter angemeldet wurde, erhält 80 Prozent des ausgefallenen Nettolohns – mit Kindern sogar 87 Prozent.

Hilfe zum Besten von Unternehmen in jener Krise

Außerdem getilgt die BA die vollen Sozialversicherungsbeiträge. Dies entlastet die Arbeitgeber. Die 100-prozentige Erstattung gilt durchaus nur noch solange bis Ende Juni diesen Jahres.Die Ausnahme: Die Unternehmen nutzen die Phase jener Kurzarbeit zum Besten von eine Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Dann zahlt ihnen die Bundesagentur zum Besten von Arbeit weiterhin 100 Prozent jener Sozialbeiträge. Wer hohe Einbußen hat, kann zudem verschmelzen Nebenjob nehmen, ohne dass dieses Geld hinaus dasjenige Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Ein Minijob mit einer Vergütung von maximal 450 Euro ist erlaubt.

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Steuerfrei – wer trotzdem mehr zahlen muss

Eigentlich fließt dasjenige Geld zum Besten von Kurzarbeiter steuerfrei. Doch dasjenige Finanzamt addiert am Jahresende die steuerfrei erhaltenen Entgeltersatzleistungen zu den übrigen Einkünften eines Haushaltes, um verschmelzen neuen Steuersatz zu ermitteln.Mit dem Prozentsatz werden anschließend jeder Einkünfte – mit Ausnahme des bezogenen Kurzarbeitergeldes – besteuert. Dieses steuerliche Verfahren wird wie „Progressionsvorbehalt“ bezeichnet.“Auch wenn das Kurzarbeitergeld nicht direkt zu versteuern ist, kann es den eigenen Steuersatz erhöhen“, warnt die Steuerberaterin Marrie Lauder.Wichtig: Nicht jedem Kurzarbeiter droht jener Steuerschreck. Es trifft oft jene, die zu einem Teil gearbeitet und zum anderen Teil dasjenige Geld von jener BA bezogen nach sich ziehen (z.B. „Kurzarbeit 50“).Davon betroffen sein können untergeordnet Eheleute, von denen nur einer Kurzarbeitergeld bezogen hat. Andere Gründe: Es gibt weitere Einnahmequellen aus Nebenjobs, Geldanlagen oder Vermietung und Verpachtung. Der „Progressionsvorbehalt“ soll die unterschiedliche Leistungsfähigkeit jener Steuerzahler berücksichtigen.Der Tipp: Wenn Sie von Kurzarbeit betroffen sind, sollten sie zunächst prüfen, ob Sie mit einer Nachzahlung rechnen zu tun sein und finanzielle Vorsorge treffen.Viele Firmen gewähren ihren Beschäftigten noch verschmelzen Zuschuss: Sie stocken dasjenige Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 Prozent (Eltern von Kindern) hinaus 85 oder 90 Prozent hinaus. Diese Zuschüsse fließen ebenfalls steuerfrei. Da sie unter „Progressionsvorbehalt“ stillstehen, kann Ihr Steuersatz steigen. „Bei Eheleuten lohnt sich dann vielleicht eine Einzelveranlagung“, rät Lauder.Fallbeispiele zeugen dasjenige fühlbar – sie findet ihr im Zusammenhang FOCUS Online. Der Artikel ist dort untergeordnet zuerst erschienen.

Quelle: www.chip.de

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