Feuerwerk von Lidl und Aldi zu Gold gemacht? Ebay-Händler verkaufen Böller für 200 Euro – was Anbietern droht
Normalerweise in Betracht kommen Silvester-Raketen und Knallkörper zu Händen unter 10 Euro in den Verkauf. Trotz Verkaufsverbot offenstehen Ebay-Händler die Produkte an – zum Teil zu Händen darüber hinaus 200 Euro. Warum es tödlich ist, selbige Ware online zu kaufen – und welches Käufern im schlimmsten Fall droht. Bund und Länder setzen in Deutschland im Kampf gegen Sars-CoVanadium-2 hinaus ein „stilles Silvester“. Während zu Händen Knallkörper und Raketen unter Aldi, Lidl, im Baumarkt und im Fachhandel insgesamt ein Verkaufsverbot gilt, zieht es wenige Händler hinaus Online-Plattformen wie Ebay. Doch wer mit Feuerwerk handelt, macht sich nebensächlich strafbar.Trotz Bekanntgabe des Verkaufsverbots zu Händen Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksprodukte im deutschen Einzelhandel geht dasjenige Geschäft hinaus Ebay munter weiter. Allein am 22. Dezember fanden Kunden darüber hinaus 760 Produkte, darunter Raketen, China-Knallkörper und Angebote des Anbieters Weco. In einem konkreten Fall verlangte welcher Anbieter darüber hinaus 220 Euro zu Händen ein Paket an Raketen, dass es im Vorjahr unter Lidl zu Händen unter 30 Euro gab.Neben den Abzock-Angeboten finden sich nebensächlich illegale Schnäppchen. So kostet etwa dasjenige 6-teilige Set gegenwärtig aus Leuchtkugelrakete von Weco unter Ebay 6,49 Euro. Im Online-Shop des Marktführers war dasjenige Produkt solange bis Anfang Dezember zu Händen 15 Euro zu nach sich ziehen. CHIP rät: Finger weg vor solchen Angeboten!
- Keiner blickt beim Feuerwerk durch: Was gilt wirklich beim Böllern an Silvester?
Darf ich Feuerwerk hinaus Ebay und Co. kaufen?
Händler und Online-Anbieter die Erlaubnis haben seit dieser Zeit Inkrafttreten des Verkaufsverbots kein Feuerwerk mehr verkaufen. Kunden, die schon Ware gekauft nach sich ziehen, die Erlaubnis haben selbige Produkte unter Umständen und je nachher lokal geltenden Bestimmungen ausschließlich im privaten Raum zünden. Also zum Beispiel im eigenen Garten, hinaus welcher Terrasse oder im Vorhof welcher eigenen Garage.Wer Feuerwerk darüber hinaus Ebay, Amazon Marketplace, Wish und Co. anbietet, macht sich insgesamt strafbar. Im schlimmsten Fall droht neben einem Bußgeld nebensächlich eine Strafanzeige. Zudem verstößt welcher Verkauf von nicht-autorisierten Händler gegen geltende Sprengstoffgesetze. Anbieter zeugen sich folglich in Kombination strafbar. Auf Käufer lauert ebenfalls eine unartig unerwartetes Ereignis. Das Überlassungsverbot gilt nämlich zu Händen Händler und Käufer.Der Verkauf von Feuerwerk ist laut dem Ebay-Grundsatz, so die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verboten. Auf Anfrage erklärt welcher Online-Riese: „Wir gehen derzeit proaktiv gegen derartige Anbieter und die entsprechenden Angebote vor.“
Woher stammen die Angebote unter Ebay und Co.?
Feuerwerk: Der Online-Handel blüht. CHIP / Screenshot: Ebay Anbieter hatten schon Ende Oktober mit dem Verkauf von Feuerwerk begonnen. Oben deren Online-Shop wurden erste Reservierungen erdacht. Die Auslieferung erfolgte zwischen Ende November und Anfang Dezember.Zusätzlich fanden dieses Jahr vor dem Hintergrund welcher geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht zentrale, sondern kleinere Lagerverkäufe statt. Dort konnten sich nicht nur Großhändler mit Raketen und Böllern eindecken, sondern nebensächlich Ottonormalverbraucher. Aber nebensächlich aus dem Keller werden die Knallkörper jetzt zu Händen den Online-Handel rausgeholt! Ein Anbieter, den CHIP kontaktierte, sagte: „Die Raketen standen ein Jahr bei mir im Keller rum. Ich wollte die endlich weghaben.“ Er habe sie unter Aldi erworben und nun zu Händen unter 10 Euro unter Ebay reingestellt.Neben Produkten, die es unter Aldi, Lidl und Co. gab, sind nebensächlich illegale China- und Polen-Knallkörper beliebt.Gerade im November und Dezember stellt welcher Zoll per annum viel illegale Pyrotechnik sicher. Allein 2018 fanden die Beamten rund 370 000 Stück illegale Feuerwerkskörper, 2017 waren es noch rund 150 000 Stück. Die Angaben seien doch grobe Schätzungen des Zollkriminalamtes, da die Behörde keine eigene Statistik zu Händen illegale Feuerwerkskörper führe, so die Pressestelle.
Quelle: www.chip.de