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Entscheidung gekippt: Austauschbare Smartphone-Akkus werden nicht verpflichtend

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Entscheidung gekippt: Austauschbare Smartphone-Akkus werden nicht verpflichtend

Seit Monaten soll ein Beschluss durchgesetzt werden, dieser Smartphone-Hersteller verpflichten würde, austauschbare Akkus zu verwenden. Nun wurden die Entwürfe wieder gekippt. Der Bundesrat hat vor wenigen Wochen eine Gesetzänderung hinsichtlich verspannt verbauten Smartphone-Akkus angestoßen. Demnach würden die Batterien in Handys dieser Umwelt schaden. Hersteller müssten dazu verpflichtet werden, austauschbare Akkus zu verbauen, um Geräte selbst nachdem dem Ableben dieser Akkus weiterverwenden zu können. Der Vorschlag wurde nun im Kontext dieser Bundesregierung abgelehnt.In dieser Erklärung dieser Bundesregierung heißt es, dass die Regierung die Intention des Antrags in der Regel unterstützt, es allerdings obschon zur Ablehnung kommt. Der Grund: Anforderungen an dies Produkt-Design von Smartphone-Herstellern und anderen Produzenten von Elektrotechnik zu stellen, müsste EU-weit geregelt werden. Dafür ist die Ökodesign-Richtlinie dieser EU vorgesehen.

Großteil dieser Forderungen abgelehnt

Entscheidung gekippt: Austauschbare Smartphone-Akkus werden nicht verpflichtend

Fest verbaute Akkus bleiben wohl vorerst Standard im Kontext Smartphones. Foto: Till Simon Nagel/dpa-tmn Insgesamt wurden 26 Forderungen in dem Schreiben an die Bundesregierung untergebracht. 19 davon wurden abgelehnt. Neben den wechselbaren Akkus betrifft dies unter anderem die verbesserte Rücknahme von Elektroartikeln, dies Bereitstellen von Ersatzakkus solange bis zu fünf Jahre nachdem dem Kauf und die Lagerung von noch funktionierenden Altgeräten. Jedoch seien die Vorschläge laut Bundesregierung in dieser Realität nicht umsetzbar.Dennoch gab es pro die Länder selbst wenige Erfolge. Unter anderem wurde von dieser Bundesregierung gebilligt, dass künftig selbst Drohnen sowie Kleidung mit Elektrobestandteilen – entweder pro Wärme oder Licht – ebenfalls unter dies Elektrogerätegesetz purzeln sollten.

Quelle: www.chip.de

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