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Aldi, Lidl, Netto und Co. im harten Shutdown: Das müssen Kunden jetzt beim Einkaufen beachten

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Aldi, Lidl, Netto und Co. im harten Shutdown: Das müssen Kunden jetzt beim Einkaufen beachten

Deutschland fährt dasjenige öffentliche Leben herunter. Modegeschäfte, Schuhläden und Büchereien sollen mit Bezug auf des geltenden Shutdowns ihre Geschäfte stark zurückfahren. Doch genauso c/o den Einkaufsriesen Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co. bahnen sich im Extremfall wichtige Änderungen an. Ab sofort sollen sich Verbraucher aufwärts wichtige Änderungen beim Einkaufen legen.Seit dem 16. Dezember greift ein bundesweiter Shutdown. Modegeschäfte, Kaufhäuser und Baumärkte sollen schließen. Anbieter wie Ikea, Obi oder H&M die Erlaubnis haben ihre Ware nur noch online verkaufen. Sogenanntes „Click & Collect“ aus diesem Grund Abholdienste sind derzeit in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erlaubt. Verboten ist Click & Collect vorerst (Stand 17. Dezember) – mit wenigen Ausnahmen, wiederum in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, wie die zuständigen Handelsverbände gegensätzlich CHIP mitteilen.Mit dem angesetzten Shutdown wollen Bund und Länder dasjenige gesamte Infektionsgeschehen in Deutschland radikal senken. Verbraucher sollen die Kontakte aufwärts dasjenige „dringend Nötigste“ herunterfahren.

Was gilt ab Mittwoch c/o Aldi, Lidl und Co.?

Aldi, Lidl, Norma und genauso Netto Marken-Discount sollen Aktionsware in einigen Ortschaften aus dem Verkehr ziehen. Dazu zählen Produkte wie etwa Haushaltswaren, Elektrogeräte oder Kleidung. In Hamburg nach sich ziehen Mitarbeiter von Aldi schon Aktionsangebote, die ursprünglich erst ab Donnerstag gelten, in den Verkaufsraum gestellt, wie unsrige Redaktion erfuhr. Die Filialen fürchten, dass Behörden ein Verkaufsverbot vollziehen.Nach bisherigem Stand (17. Dezember) die Erlaubnis haben Aldi, Lidl und Co. ihre Produkte größtenteils verkaufen. Allerdings ist unklar, ob sie weitere Aktionsware ab kommender Woche verkaufen die Erlaubnis haben. Die Regelungen sagen nämlich, dass „eine Ausweitung des Sortiments“ nicht erlaubt sei. Entsprechende Beschlüssen wollen die Landesregierungen nun konkretisieren. Von Aldi Süd heißt es aufwärts Anfrage: „Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung kann mancherorts der Verkauf von Non-Food Produkten eingeschränkt werden.“ Und weiter: „Die Entscheidung darüber, wie weit eine solche Einschränkung gilt, obliegt den Bundesländern und Kommunen, so dass im Aldi-Süd-Gebiet unterschiedliche Regelungen zum Tragen kommen können.“Aldi Nord kommentierte: „Die Regierungen der Bundesländer werden zeitnah ihre Corona-Schutzverordnungen aktualisieren. Sollten sich daraus Änderungen für die Kunden von Aldi Nord ergeben, werden wir sie umgehen darüber in unseren Märkten und über unsere Kanäle informieren.“Lidl erklärte aufwärts Anfrage: „Wir orientieren uns grundsätzlich an den jeweiligen regional gültigen Verordnungen sowie Allgemeinverfügungen und setzen diese entsprechend in unseren Filialen um.“ Derzeit gehe jener Discounter zwar davon aus, dass Lidl weiterhin Nonfood-Aktionsware bereithalten könne. Einzelheiten zusammenstellen die Landesregierungen derzeit noch.Bereits im Frühjahr hatte es zu Gunsten von wenige Tage Verkaufsverbote zu Gunsten von Non-Food-Produkte gegeben. Unter Umständen könnte sich dasjenige Verbot nun tatsächlich durchsetzen. Grund ist, dass Kunden präzise zu den Discountern strömen, um Weihnachtsgeschenke zu kaufen. „Wir werden zeitnah die Schutzverordnungen aktualisieren“, heißt es von jener Landesregierung Baden-Württemberg.

Eine Quelle: www.chip.de

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