App für E-Rezept kann jetzt getestet werden
App jetzt allgemein verfügbar
E-Rezept kann jetzt getestet werden
01.07.2021, 14:51 Uhr | dpa, jnm
Stethoskope hängen im Behandlungszimmer einer Hausarztpraxis. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild (Quelle: dpa)
Künftig können Rezepte digital per Smartphone in dieser Apotheke eingelöst werden. Die App hierfür steht schon zum Download parat und ist laut Experten sicher.
Die Einführung des digitalen Rezeptes in Deutschland nimmt konkrete Formen an. Am Donnerstag wurde die offizielle App zum Besten von dasjenige elektronische Rezept (E-Rezept) in den App-Stores von Apple und Google zum kostenlosen Download parat gestellt.
Im App Store finden Nutzer die App unter „Das E-Rezept“ (iOS) oder nur „E-Rezept“ (Android) vom Hersteller Gematik. Ob man die richtige App gefunden hat, lässt sich gleichwohl gut am App-Icon wiedererkennen:
(Quelle: Das Rezept / Gematik)
Doch mit dieser App bloß ist es nicht getan. Natürlich muss ein E-Rezept gleichwohl denn solches ausgestellt und akzeptiert werden. Deshalb startete zeitgleich ein Pilotversuch in Berlin und Brandenburg: Rund 50 Arztpraxen und 120 Apotheken werden dasjenige neue E-Rezept testen und beziffern.
Der App-Hersteller Gematik GmbH gehört mehrheitlich dem Bund und ist zum Besten von den Aufbau eines sicheren Gesundheitsdatennetzes zuständig. Das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik versprechen sich vom E-Rezept eine höhere Arzneimittelsicherheit zum Besten von die Patienten, wenn jeglicher eingenommenen Arzneimittel mit Blick hinauf Neben- und Wechselwirkungen kontinuierlich geprüft werden.
Außerdem soll dieser gesamte Ablauf von dieser Verschreibung in den Arztpraxen reichlich die Abholung durch den Patienten solange bis hin zur Abrechnung zusammen mit den Krankenkassen viel effizienter gestaltet werden.
Wie genau dasjenige neue E-Rezept zum Besten von Patienten funktioniert, Vorlesung halten Sie hier.
Bis die ersten digitalen Rezepte ausgestellt werden, kann es noch manche Wochen dauern, denn in dem Pilotversuch in Berlin und Brandenburg vortäuschen zunächst verschiedene Partner verschiedene Testszenarien. Damit soll dasjenige Zusammenspiel dieser verschiedenen Systeme unter realen Bedingungen untersucht und erprobt werden. Ab Oktober soll dasjenige E-Rezept doch landesweit ausprobiert werden können.
Ab Januar 2022 flächendeckend verfügbar, BSI ist zufrieden
Das E-Rezept soll dann zum Januar 2022 verpflichtend zum Besten von jeglicher Praxen kommen. Bereits ein Quartal zuvor, zum Oktober 2021, ist die digitale Variante des „gelben Zettels“, aus diesem Grund die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), vorgeschrieben.
Das Bundesamt zum Besten von Sicherheit in dieser Informationstechnik (BSI) hat dem System inzwischen eine Freigabe erteilt. Die Begehung habe „keine wesentlichen Mängel“ festgestellt, heißt es in dem Prüfbericht. Das BSI will den regulären Start ab 2022 gewiss nur erlauben, wenn die geforderten Auflagen umgesetzt werden.
So sollen die Nutzer in dieser App künftig gewarnt werden, wenn sie den Zugriff hinauf ihr Smartphone nicht mit einem Code oder per Fingerabdruck schützen. Sie sollen außerdem eine Benachrichtigung zusammen mit ungewöhnlichen Anmeldeversuchen erhalten. Reichlich die Freigabe dieser App und die Auflagen des BSI hatte dasjenige „Handelsblatt“ zuvor berichtet.
1. Juli Stichtag zum Besten von elektronische Patientenakte
Mit dem E-Rezept-Pilotversuch startet gleichwohl die dritte Phase des großangelegten Digitalisierungsprojekts des deutschen Gesundheitswesens, die Einführung dieser elektronischen Patientenakte (ePA). Zum Stichtag 1. Juli sollten jeglicher Arztpraxen an die digitale Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) erreichbar sein.
Nach Auskunft dieser Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Kurs-Buchwert-Verhältnis) sind „nahezu alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“ an die TI erreichbar, die kombinieren sicheren und schnellen Datenaustausch im Gesundheitswesen zuteilen soll.
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Arztpraxen, die nicht an die TI erreichbar sind, können künftig mit einem Honorarabzug bestraft werden. Die Sanktionen wurden doch vorerst ausgesetzt, da noch nicht jeglicher gängigen IT-Systeme in den Praxen an die TI angedockt werden können. Die Zulassung zum Besten von dasjenige entsprechende Upgrade beim letzten noch fehlenden maßgeblichen Anbieter erfolgt nachdem Angaben dieser Gematik „in wenigen Wochen“.
Quelle: www.t-online.de