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Apple-Austauschgeräte nur aufbereitet: Sammelklage geht demnächst vor Gericht

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Nutzer hatten den Konzern verklagt, weil dieser statt Neuware zusammen mit Reparaturaustausch nur Refurbished-Geräte abgibt. Nun steht ein Verhandlungstermin wacker.


    Apple-Austauschgeräte nur aufbereitet: Sammelklage geht demnächst vor Gericht

(Bild: WDnet Creation/Shutterstock.com)

Mac & i Von

  • Ben Schwan

Apple muss sich wegen seines Vorgehens im Zusammenhang mit Austauschgeräten bei Reparaturen vor einem US-Gericht verantworten. Eine bereits vor über vier Jahren eingereichte Sammelklage soll nun endlich verhandelt werden, heißt es auf der Website zuständigen Anwaltskanzlei Hagens Berman Sobol Shapiro LLP.

Als erster Tag der Verhandlung ist demnach der 16. August 2021 angesetzt. Zuletzt hatte die Corona-Krise das Verfahren weiter verzögert. Es findet vor dem U.S. District Court for Northern California statt, das in San Francisco seinen Sitz hat. Bereits 2019 hatte Apple zunächst versucht, die Klage abweisen zu lassen, war damit aber gescheitert (Aktenzeichen 3:16-cv-04067-WHO am United States District Court, Northern District of California).


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Klägerin Vicky Maldonado und ihre Mitkläger gehen gegen Apples Ansatz vor, nach Abschluss der Geräteversicherung AppleCare beziehungsweise AppleCare+ nur sogenannte Refurbished-Geräte als Austauschgeräte anzubieten. Diese entsprechen der Klage zufolge keinem Neugerät in Sachen "Leistung und Zuverlässigkeit" – obwohl Apple die Hardware aufbereitet. Das sei mit einem solchen iPhone schlicht nicht möglich, da in diesem gebrauchte und damit weniger zuverlässige Teile stecken, heißt es in der Klage.

In Apples Verträgen behält sich der Konzern allerdings explizit vor, Refurbished-Hardware als Austausch anzubieten. Doch dort heißt es, diese seien "äquivalent zu Neugeräten". Genau das greifen Maldonado und ihre Mitkläger nun an. Sie möchten Neugeräte beziehungsweise Geldersatz erzwingen.

Wie bei US-Sammelklagen üblich, gilt eine mögliche Entscheidung für alle Betroffenen in den Vereinigten Staaten. Nur wenn Betroffene explizit beim Kläger anmelden, nicht Teil der Klasse sein zu wollen, können sie selbst klagen. Dieser "Opt-Out" ist noch bis zum 3. Mai möglich. Apple zufolge hat der Konzern korrekt gehandelt. Sollte die Klage tatsächlich erfolgreich sein, könnte dies sein Geschäftsmodell bei AppleCare und AppleCare+ gefährden. Hier werden Geräte in vielen Fällen häufig nicht repariert, sondern gegen Neu- beziehungsweise Refurbished-Ware getauscht.

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(bsc)

Quelle: www.heise.de

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