iCloud und Apple-ID: Apple regelt digitales Erbe
Im Todesfall ist welcher Zugriff aufwärts iCloud-Daten durch Hinterbliebene nicht vorgesehen, Apple-Geräte des Verstorbenen werden unbrauchbar. Das soll sich ändern.
Mac & i Von
- Leo Becker
Der digitale Nachlass für Apple-ID und iCloud kommt: Nutzer und Nutzerinnen von Apples Cloud-Dienst können künftig Personen bestimmen, die im Todesfall des Account-Inhabers Zugriff auf dessen iCloud-Daten erhalten sollen, wie das Unternehmen auf der Entwicklerkonferenz WWDC ankündigte.
Die vom Account-Inhaber ausgewählten Personen sind dadurch in der Lage, etwa die in iCloud gespeicherten Fotos, Videos, Notizen und E-Mails des Verstorbenen herunterzuladen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Sterbeurkunde vorliegt und bei Apple eingereicht wird.
Aktivierungssperre wird gelöst
Zudem will Apple dann die Aktivierungssperre lösen. Diese verhindert derzeit, dass sich iPhones, iPads und Macs eines Verstorbenen neu aufsetzen lassen, sie werden damit – ohne Kenntnis von Gerätecode, Apple-ID-Passwort und Zugang zu Zwei-Faktor-Codes oder dem Kaufbeleg – praktisch unbrauchbar.
Die Hinterbliebenen können die iCloud-Daten über ein Web-Interface herunterladen oder auch iCloud-Backups des Verstorbenen auf einem iOS-Gerät wiederherstellen. Ein Zugriff auf Bezahlinformationen etwa für Apple Pay und den Schlüsselbund mit allen gespeicherten Passwörtern ist über das Programm für den digitalen Nachlass nicht möglich.
Auch erhalten die Erben darüber keinen Zugriff auf Abonnements und "lizenzierte Medien" – Software- und Content-Einkäufe in Apples Läden von App Store bis iTunes Store sind damit offenbar verloren. Die Daten des Verstorbenen bleiben nur für begrenzte Zeit verfügbar, wie ein von Apple gezeigter Screenshot andeutet – nach rund drei Jahren werden diese mitsamt dem Account gelöscht.
Kein "Recht des Überlebenden"
Wann Apples digitaler Nachlass für Apple-ID und iCloud eingeführt wird, bleibt vorerst offen, möglicherweise erscheint die Funktion im Verbund mit iOS 15 im Herbst. iCloud-Nutzer sollten weiterhin erwägen, Familienangehörigen oder engen Vertrauten das Passwort ihrer Apple-ID zu verraten und sicherzustellen, dass Angehörige auf Zwei-Faktor-Codes zugreifen können – etwa mit Kenntnis des Gerätecodes oder der Hinterlegung einer weiteren Telefonnummer.
Derzeit schließt Apple ein "Recht des Überlebenden" in den iCloud-Nutzungsbedingungen explizit aus. Durch die Einsendung der Kopie einer Sterbeurkunde lässt sich ein iCloud-Account respektive eine Apple-ID nur löschen – mitsamt aller Inhalte. Nur mit Hilfe gerichtlicher Anweisungen war es Hinterbliebenen bislang möglich, doch noch Zugriff zu iCloud-Daten zu erlangen.
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(lbe)
Quelle: www.heise.de