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Kryptogeld-Dienstleister sollen Namen erfassen

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Die Bundesregierung will, dass Krypto-Wallet-Anbieter, nicht zuletzt die Namen von Nutzern selbstgehosteter Wallets ermitteln sollen. Experten halten dasjenige nicht machbar.


    Kryptogeld-Dienstleister sollen Namen erfassen


    Kryptogeld-Dienstleister sollen Namen erfassen

App einer Krypto-Börse: Wer Krypto-Guthaben verwaltet, muss bereits jetzt die Identität von Nutzern verifizieren. Doch das geht der Bundesregierung nicht weit genug.

(Bild: dpa/Marijan Murat)

c’t Magazin Von

  • Axel Kannenberg

Die Bundesregierung will Finanzdienstleister verpflichten, bei allen Kryptogeld-Transaktionen die Namen und Anschriften von Auftraggebern und Empfängern zu ermitteln und zu speichern. Die Pflicht soll auch dann gelten, wenn der Auftraggeber oder Empfänger ein lokales, selbstverwaltetes Wallet verwendet. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, den das Bundesfinanzministerium im Juni veröffentlichte.


    Kryptogeld-Dienstleister sollen Namen verknüpfen


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Die Auflagen sollen laut Entwurfsbegründung sicherstellen, dass die Transfers nicht für "Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden". Das Ministerium bezieht sich dabei auf Empfehlungen der Anti-Geldwäsche-Institution FATF. Diese betrachte die Übertragung von Kryptogeld von oder auf selbstverwaltete Wallets "als Fallkonstellation mit erhöhtem Risiko".

Experten halten die geplante Pflicht, auch die Namen von Nutzern selbstverwalteter Wallets zu ermitteln, allerdings für nicht umsetzbar. Denn jedermann kann ohne Hilfe von Dritten Wallet-Apps installieren und damit zum Beispiel Bitcoin-Adressen erstellen. "Die Ermittlung und Identifizierung des Besitzers von diesen 'Unhosted Wallets' ist dabei praktisch nicht leistbar", meint der Wirtschaftsverband Bitkom. Anbieter müssten Überweisungen an oder von solchen Wallets gänzlich unterlassen oder "unverhältnismäßig hohe und kostspielige, aber trotzdem unsichere Prüfungen durchführen". Die geplanten Anforderungen wirkten "weltfremd", sagte Christoph Iwaniez, Finanzchef des Krypto-Dienstleisters Nuri, gegenüber c’t.

Bereits seit Januar 2020 gelten in Deutschland Auflagen für Krypto-Dienstleister. Wer Coins für andere aufbewahrt, benötigt seitdem eine Lizenz. Betreiber von Wechselstuben und andere Dienstleister rund um virtuelle Währungen müssen ferner ihre Kunden kontrollieren, Angaben zur Identität speichern und Verdachtsfälle melden.

c’t Ausgabe 15/2021


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(cwo)

Quelle: www.heise.de

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