Läden wollen trotz Verboten öffnen: Was Kunden jetzt über die Tricks wissen sollten
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Das Coronavirus wütet weiter, die Infektionszahlen steigen. Auch deshalb wird der Shutdown in Deutschland nun verlängert – und sogar verschärft. Nur in Teilen gibt es beim Thema Einkauf ein paar Lockerungen. Doch Händler und Gastronomen schlagen Alarm. Einige drohen sogar, ihre Filialen und Geschäfte öffnen zu wollen. Wir sagen, was Kunden unbedingt beachten müssen. Der Shutdown legt das öffentliche Leben lahm. Mit den Maßnahmen soll das hohe Infektionsgeschehen in Deutschland gesenkt werden. So gelten bundesweit Kontaktbeschränkungen und in einigen Regionen sogar Ausgangssperren in der Nacht. Rewe und andere Supermarkt-Ketten haben auch deswegen ihre Öffnungszeiten geändert. Schulen bleiben geschlossen, genauso wie Kinos und Theaterhäuser. In Restaurants gibt es Essen und Getränke nur zum Außer-Haus-Verzehr. Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten. Darunter also auch auf dem Kundenparkplatz von Aldi oder Lidl. Seit dem 16. Dezember gilt eine Schließung von weiten Teilen des Handels und der Gastronomie. Ausnahmen bilden etwa der Lebensmitteleinzelhandel und der Außer-Haus-Verzehr per Lieferung oder Abholung. Die Maßnahmen sorgen bei vielen Gastronomen und Händlern für Existenzängste und bei Verbraucher für Unklarheiten.
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Unternehmer wollen Läden öffnen – trotz Verbot
Der Handelsverband bemängelt, dass es derzeit keinen Fahrplan gebe und viele betroffene Betriebe nicht wüssten, wann sie mit einer Wiedereröffnung rechnen können. „Den Lockdown einfach nur zu verlängern und keinerlei Perspektiven oder Pläne für eine Wiedereröffnung der Geschäfte zu präsentieren, ist zu wenig“, sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder spricht sich unterdessen sogar für eine Ausweitung der Maßnahmen bis Februar aus. Besonders Kleinunternehmer, Selbstständige und Gastronomen protestieren angesichts der Lage, drohen sogar ihre Geschäfte für den Publikumsverkehr in den nächsten Tagen öffnen zu wollen. In vielen Fällen legen sie sogar Hygienekonzepte um. Doch die Ladenöffnung birgt auch böse Überraschungen: Kunden und Betreiber müssen im Extremfall mit Bußgeldern rechnen. Je nach Bundesland werden für Betreiber oder Geschäftsführer Bußgelder von bis zu 25.000 Euro fällig, betont der Branchendienst „Allgemeine Hotel- und Gastronomiezeitung“. Die Strafzahlung könnte für Betriebe der finanzielle Todesstoß sein.
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Zu den ersten Unternehmern, die sich an der Protestaktion beteiligen wollte, war Intersport-Betreiber Udo Siebzehnrübl. Er wollte damit ein Signal setzen und seine Filialen in Rosenheim und Altötting – trotz Verbot, wieder öffnen. Modegeschäfte, Schuhläden und Sportanbieter sind seit Mitte Dezember geschlossen. Nachdem die Aktion für Aufsehen sorgte und sich auch der Intersport-Konzern selbst davon distanzierte, ruderte der Betreiber Anfang vergangener Woche zurück.
Können Händler ihre Geschäfte einfach öffnen?
Händler dürfen ihre Geschäfte nur für Click-and-Collect, Reserve-and-Go oder Click-and-Deliver-Konzepte öffnen. Um Menschenmengen in großen Verkaufsflächen zu vermeiden, gibt der Gesetzgeber solche Liefer- oder Abholbeschränkungen vor. Kunden können über ein konkretes Bestellverfahren Produkte reservieren und diese dann abholen. Während große Ketten wie Ikea, Obi oder Hagebau dafür größtenteils ein Online-System nutzen, nehmen lokale Anbieter Bestellungen auch per Telefon an. Tatsächlich wäre aber auch eine Bestellung per Zuruf für Kleinbetriebe möglich. Solange sich keine langen Schlangen vor den Filialen bilden und die Bestellannahme und Warenübergabe mit Sicherheitsabständen und Masken abläuft.
- Click & Collect: So funktioniert der praktische Service beim Einkaufen
Die Bestellung über Zuruf bedeutet, dass Ladenbesitzer bei geöffneter Tür eine Ladenkasse am Eingang platzieren. Kunden betreten den Laden somit nicht, können aber Produkte per Zuruf bestellen und an der provisorischen Kasse bezahlen. Mitarbeiter holen die Ware aus dem Laden und überreicht sie an der Ladentür. Besonders für kleine Boutiquen, Büchereien, Gebrauchtwarengeschäfte oder kleine Ersatzteilbetriebe könnte ein sicheres Konzept zu kleinen aber wichtigen Einnahmen führen. „Jeder Euro zählt in dieser schweren Lage“, sagt Genth vom HDE. Der Hauptverband appelliert an seine Mitglieder, entsprechende Konzepte mit den Behörden vor Ort abzuklären und sich an die Landesverbände zu wenden. Click-und-Collect-Konzepte sind in der Regel für Verbraucher kostenfrei. Für Großbestellungen wie Elektrogeräte oder Möbel könnte in Einzelfällen allerdings ein Entgelt fällig werden. Die Zusatzgebühr erhalten Kunden aber meistens in Form von Gutscheinen zurück. In Bayern gilt zudem: Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen, wenn sie Waren abholen. Auch Mitarbeiter, die ihnen die Ware überreichen, müssen eine solche Schutzmaske tragen.
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Dürfen Restaurants ihre Geschäfte regulär öffnen?
Gastronomiebetreiber können Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Verboten bleibt der Vor-Ort-Verzehr – und zwar bundesweit. Somit müssen Gastronomen Tische und Stühle abdecken. Auch dürfen sie Kunden keine Schnäpse, Süßigkeiten oder Snacks anbieten, während sie beispielsweise auf ihre Lieferung warten. Erfinderische Gastronomen verteilen dennoch Flachmänner oder verpackte Süßwaren, bitten ihren Kunden allerdings diese Geschenke nicht vor Ort zu konsumieren. Verbraucher sollten Speisen, die sie im Restaurant geholt haben, nicht direkt auspacken und vor dem Laden essen. Im Extremfall droht nämlich ein Bußgeld. Ordnungsämter könnten festlegen, ob die Fläche noch zum Restaurant gehört. Ist dies der Fall, gilt das als Vor-Ort-Verzehr und kann geahndet werden.
Was gilt bei Aldi, Rossmann oder Rewe?
Auch hier bleiben die Mitte Dezember beschlossenen Regelungen bestehen. In den Lebensmittel-Filialen, beim Metzger, beim Bäcker oder an der Tankstelle darf sich maximal ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Ist der Laden über 800 Quadratmeter groß, gilt ab dem 801. Quadratmeter die Beschränkung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Aldi, Lidl, Müller, Rossmann und Rewe dürfen größtenteils Aktionsware verkaufen. Allerdings darf diese Ware in einigen Bundesländern nicht zusätzlich beworben werden.
- Aldi, Rewe, Hagebau, Ikea & Rossmann: Diese Regeln sollten alle Kunden jetzt kennen
Um die Kunden zu zählen, müssen Verbraucher einigen Fällen verpflichtend einen Einkaufswagen nehmen und bereits ab Betreten des Geländes (Parkplatz) eine Maske tragen. Wer sich nicht daran hält, riskiert neben einem Bußgeld auch ein Hausverbot. Die Maskenpflicht wurde bereits im Frühjahr 2020 in vielen Hausordnungen aufgenommen, somit verstoßen Kunden in einigen Fällen nicht nur gegen Infektionsschutzgesetze des Bundeslandes, sondern auch gegen Hausregeln.
Quelle: www.chip.de