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Personalausweis ade: Alles, was du künftig brauchst, ist dein Handy

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Der Personalausweis dient insbesondere wie Nachweis dieser eigenen Identität. Wirklich praktisch ist die Karte jedoch nicht und im digitalen Zeitalter untergeordnet nicht mehr zeitgemäß. Darum soll demnächst dies Smartphone zum digitalen Personalausweis werden – und zwar schon in naher Zukunft.

Personalausweis ade: Alles, was du künftig brauchst, ist dein Handy

Beide Smartphones sind durch IP68 zertifiziert und überstehen ein Untertauchen in WasserBildquelle: Michael Buettner / inside handy

Ein sogenannter, elektronischer Identitätsnachweis ist schon seit dieser Zeit längerem vorhanden. Alles welches man dazu benötigt, ist ein Personalausweis mit eID-Funktion, eine eID-Karte oder kombinieren elektronischen Aufenthaltstitel. Doch dies System ist nicht ohne Rest durch zwei teilbar nutzerfreundlich, drum nutzen es derzeit nur vergleichsweise wenige Bürger. Aus ebendiesem Grund hat dies Bundeskabinett nun kombinieren Gesetzentwurf beschlossen, dieser dies Smartphone zum Personalausweis macht.

Handy wie Personalausweis

Laut dieser geplanten Gesetzesänderung sollen sich Bürger demnächst mit ihrem Smartphone legitimieren können – sowohl gegenüber dem Staat wie untergeordnet mit privaten Partnern. Als Beispiele für die Einsatzmöglichkeiten hat die Bundesregierung in einer Pressemeldung die Zulassung eines neuen Autos oder die Ummeldung des Wohnsitzes genannt. Die Ausweisung soll nun nutzerfreundlich gestaltet werden und nur halb so nachhaltig dauern, wie dieser elektronische Identitätsnachweis mit dieser Ausweiskarte. Doch es gibt untergeordnet zwei größere Nachteile: Zunächst einmal betragen die einmaligen Entwicklungskosten laut Informationen von Heise mehr wie 19 Millionen Euro – und es kommen noch Betriebskosten von jährlich 26 Millionen Euro hinzu.

Darüber hinaus gibt es noch den Aspekt dieser Online-Sicherheit. Selbst die Schutzmaßnahmen von Banken und Online-Händlern konnten Betrüger nicht vollends davon aufziehen, mithilfe von zum Beispiel Malware und Social Engineering an die Zugangsdaten ihrer Opfer zu gelangen. Und wie kann nun untergeordnet mit dem Smartphone-Personalausweis geschehen; Stichwort: Identitätsdiebstahl. Zumal Nutzer zur Identifikation nachdem dem heutigen Kenntnisstand neben dem Mobiltelefon lediglich eine sechsstellige PIN benötigen.

Wie geht es nun weiter?

Im nächsten Schritt soll dieser Gesetzentwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Wenn dieser durchgewunken wird, könnten Bürger ihr Mobiltelefon schon ab September 2021 zur Identifikation nutzen.

Die Gesetzesänderung lässt sich aufwärts dies sogenannte Onlinezugangsgesetz (OZG) zurückführen. Dieses verpflichtet Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen solange bis Ende 2022 für Wirtschaft und Bürger untergeordnet digital verfügbar zu zeugen. Dabei sei die Identifizierung von antragstellenden Personen ein wichtiges Element, so die Bundesregierung.

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Quelle: www.inside-digital.de

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