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Verbraucherschutz fordert: Der Reparaturbonus muss kommen

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Verbraucherschutz fordert: Der Reparaturbonus muss kommen

Streikt die Technik, können die Reparaturkosten solide ins Geld möglich sein. Doch die Verbraucherschutzminister fordern, dass sich dieser Staat kohlemäßig an Reparaturkosten beteiligt. Einige Länder und Bundesländer sind da schon Vorreiter.

Handy kaputt, Reparatur teuer? Der Staat soll künftig helfen

Geht die Technik kaputt, entscheidet man sich nicht selten z. Hd. den Neukauf. Schließlich können die Reparaturkosten schnell den Wert des Gerätes übersteigen. Allerdings werden z. Hd. Neuanschaffungen ebenso neue Ressourcen verbraucht. Umgekehrt fördern Reparaturen ergo den Umweltschutz. Eine Idee, um die längere Nutzung von Geräten attraktiver zu gestalten, ist die finanzielle Unterstützung vom Staat.

Ende Juni fand die 19. Verbraucherschutzministerkonferenz in Konstanz statt. Bei dieser wurde die Forderung nachher einem bundesweiten Reparaturbonus laut. Wird dieser umgesetzt, fördert dieser Staat die Instandhaltung von Smartphones solange bis hin zu Spülmaschinen in den Haushalten. Petra Berg, Ministerin z. Hd. Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, hebt hervor: „Ein solcher Bonus würde die Anzahl dieser Warenreparaturen spürbar steigern, während er Reparaturen in Fachwerkstätten z. Hd. Verbraucherinnen und Verbraucher kohlemäßig fördert. Die daraus folgende längere Lebensdauer z. Hd. Waren und Produkte wären ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung“ (Quelle: MLR Baden-Württemberg). Auch die Vorsitzende des Digitalausschusses des Bundestags, Tabea Rößner, betont: „Nur wenn wir dies Recht aufwärts Reparatur verbraucherfreundlich und erschwinglich ausgestalten, sind Reparaturen begehrt“ (Quelle: Heise.de).

Reparaturbonus: In diesen Bundesländern und Ländern existiert er schon

In verschiedenen Bundesländern gibt es schon verschmelzen Reparaturbonus. Beispielsweise in Thüringen: Hier werden Reparaturkosten von Elektrogeräten zu 50 Prozent vom Land erstattet. Die Gunstbezeugung ist in diesem Zusammenhang pro Jahr und pro Person aufwärts maximal 100 Euro restriktiv. Dabei können nicht nur Rechnungen von Werkstätten, sondern sogar von Repair-Cafés eingereicht werden. Auch in Leipzig in Sachsen gab es im letzten Jahr von Mai solange bis August dies Pilotprojekt „Leipziger Reparaturbonus“. Dieses hat zu den gleichen Konditionen funktioniert. Zusätzlich konnte man jedoch Reparaturrechnungen z. Hd. Fahrräder und Textilien vorschlagen, die in dieser Zeit mit solange bis zu 50 Euro pro Person unterstützt wurden. Da dies Projekt sehr gut von den Verbraucherinnen und Verbrauchern fiktional wurde, berät dieser sächsische Landtag nun reichlich eine landesweite Gunstbezeugung.

Doch sogar extrinsisch von Deutschland stößt dies Konzept aufwärts Anklang: In Ostmark werden die Reparaturkosten ebenfalls zu 50 Prozent gefördert, wodurch die maximale Erstattung im Kontext 200 Euro liegt.

Elektronik könnt ihr seit dieser Zeit letztem Jahr sogar in Supermärkten entsorgen. Die Deutsche Umwelthilfe hat geprüft, ob dies Konzept funktioniert:

* Artikelquelle

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