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Wie häufig darf Werbung via Anrufe, SMS und E-Mails genutzt werden?

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Die Werbemaschinerie der Unternehmen nutzt verschiedene Kanäle, um mit den Kunden in Kontakt zu treten, Informationen zu teilen und Werbung zu tätigen. Doch damit es keine rechtlichen Probleme gibt, sollte auf einige Punkte geachtet werden, die wir jetzt etwas genauer erklären.

Wie häufig darf Werbung via Anrufe, SMS und E-Mails genutzt werden?

Bildquelle: Pexels

Warum wird auch heute noch SMS-Werbung betrieben?

E-Mail- und SMS-Werbung sind für viele Unternehmen ein fester Bestandteil im Marketing. Während die Werbeanrufe bei vielen Kunden eher negativ aufgenommen werden, kommen die Kurznachrichten mit CTA (Call-to-Action) und nützlichen Informationen hingegen wesentlich besser an. Fast jeder Deutsche besitzt ein Smartphone oder ein Tablet. 

Statistisch gesehen sind SMS-Werbenachrichten sehr interessant, denn die Öffnungsrate ist hier wesentlich höher als bei der E-Mail-Werbung. Die kurzen Nachrichten, die zusätzlich mit einer Frage zu einer Interaktion auffordern, sind in den Marketingabteilungen besonders beliebt. Es kostet nur wenige Sekunden, eine Antwort zu schreiben und die werbetreibenden Unternehmen können eine bessere Kundenbeziehung aufbauen. 

Für die Unternehmen sind dabei diese Aspekte besonders interessant:

Hohes Engagement auf Kundenseite

Empfänger müssen natürlich dem Empfang der Werbe-SMS zustimmen. Ist dies geschehen, werden die Kurznachrichten besonders schnell geöffnet und auch mitgeschickte Links werden im Vergleich zu anderen Werbeaktionen sehr oft angewählt.

Zielgenaue Empfängergruppe

Eine Kurznachricht auf das Handy ist sehr zielgenau, denn es erreicht genau die Person, für die sie gedacht ist. Die Öffnungsrate ist sehr hoch, weshalb viele Unternehmen auf diesen Werbekanal setzen.

Hohe Akzeptanz

Die Kunden müssen der SMS-Werbung vor einer Versendung zustimmen. Ist dies geschehen, werden diese Werbenachrichten akzeptiert und von den Kunden als wenig störend wahrgenommen.

Leicht zu erstellen und auszuwerten 

Eine SMS-Nachricht zu erstellen ist sehr einfach. Es können Sonderzeichen und auch Emojis eingebaut werden, um die Inhalte aufzulockern. Lediglich bei der Länge der Nachricht ist man an die 160 Zeichen gebunden.

Moderne Tools und Drittanbieter sorgen nicht nur für den gezielten Versand von Werbe-SMS, sondern bieten auch Statistiken und Analyse-Tools an, mit denen der Erfolg einer solchen Kampagne gemessen werden kann. 

Vier Gesetze, die bei SMS-, Anruf- und E-Mail-Werbung unbedingt berücksichtigt werden müssen

Wer möchte, dass potenzielle Kunden oder bereits existierende Kunden eine Online SMS empfangen, um über neue Produkte informiert zu werden, sollte sich über die folgenden vier Gesetze informieren.

Dazu gehört das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses Gesetz regelt alles rund um die Kommunikationsnetze, ist außerdem ein Auskunftsdienst und ein Teilnehmerverzeichnis. Ein weiteres Gesetz ist das UWG, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Dazu gesellen sich das Konsumentenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Regeln dieser vier Gesetze müssen unbedingt eingehalten werden, wenn Werbung mittels SMS, Anruf oder E-Mail betrieben wird. 

Wissenswerte Punkte für korrekte SMS-Werbung

Einige Punkte dürfen auf keinen Fall vergessen werden. Wir haben die Wichtigsten zusammengefasst.

Ohne Einwilligung geht gar nichts

Das Telekommunikationsgesetz gibt vor, dass ohne die Einwilligung des Teilnehmers keine Werbenachrichten verschickt werden dürfen. Diese Einwilligung wird bereits bei der Anmeldung zu einem Newsletter oder auf anderer Ebene abgegeben. Eine Ausnahme gibt es, wenn im B2B-Bereich oder bei Freiberuflern von einem Einverständnis ausgegangen werden kann.

Anrufer sichtbar

Handelt es sich um Werbeanrufe, muss die Rufnummer der anrufenden Partei sichtbar sein und darf nicht unterdrückt werden. Wird gegen diese Regel verstoßen, kann es zu einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro kommen. 

Genehmigungen aufbewahren

Werbetreibende Unternehmen müssen die Einwilligung des Kunden vor dem Start von SMS- oder Anrufwerbung vorliegen haben. Diese Genehmigung muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Die gleichen Vorschriften gelten für die SMS-Werbung.

SMS- und E-Mail-Werbung: Regeln befolgen und Erfolge sehen

Wer die Regeln der Gesetze befolgt, kann die positiven Resultate von SMS-Werbung in Verbindung mit E-Mail-Werbung schnell verzeichnen. Als Unternehmen müssen unbedingt die verschiedenen Klauseln der Gesetze befolgt werden, damit unlauterer Wettbewerb und die Rechte der Kunden geschützt sind. Doch dann kann die SMS ein sinnvoller Werbekanal sein, mit dem Kunden schnell und effizient informiert werden.

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