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Schlechtes internes Formular kostet Citibank 500 Millionen Dollar

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Eine missverständliche Finanzsoftware begleicht Revlons Schulden versehentlich komplett. Laut US-Gericht sollen die Kreditgeber dasjenige Geld nicht zurückzahlen.


    Schlechtes internes Formular kostet Citibank 500 Millionen Dollar

US-Dollar

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Von

  • Frank Schräer

Die Citibank hat im August 2020 etlichen Kreditgebern der Kosmetikfirma Revlon versehentlich die kompletten Schulden zurückgezahlt statt lediglich Zinszahlungen zu leisten. Dadurch wurden insgesamt 900 statt 7,8 Millionen US-Dollar überwiesen. Einige der Gläubiger sind der einen Tag später erfolgten Aufforderung zur Rückzahlung nicht nachgekommen. Ein US-Gericht hat nun entschieden, dass diese Kreditgeber die irrtümlichen Zahlungen nicht retournieren müssen. Schließlich wurden lediglich Schulden zurückgezahlt, wenn auch früher als geplant.

Revlon leidet finanziell unter der Coronapandemie und hat im Frühjahr 2020 deshalb mit einigen Kreditgebern neue Verträge vereinbart, die Umschuldungen zur Folge haben. Anfang August 2020 sollten sowohl Zinszahlungen als auch Verschiebungen der Kredite auf interne Zwischenkonten durchgeführt werden. Revlon hat der Citibank dafür 7,8 Millionen Dollar für die Zinszahlungen zur Verfügung gestellt, die Umschuldungen erfolgen intern bei der Citibank.

Die bei der Citibank genutzte Software Flexcube erlaubt Sammelüberweisungen, sodass die Zahlungen nicht für jeden Kreditgeber einzeln angewiesen werden müssen. Für die Umschuldung nutzt die Citibank ein internes Konto, den sogenannten Wash Account. Um die Zahlung des Kredits (Principal) zum Empfänger zu unterdrücken und auf das Wash-Konto zu leiten, muss in der Software aber nicht nur "Principal" angekreuzt werden, sondern auch "Front" und "Fund".


    Schlechtes internes Formular kostet Citibank 500 Millionen Dollar

Flexcube Software mit vielen Auswahlmöglichkeiten

(Bild: Gerichtsentscheidung)

Das steht zwar so in der offiziellen Anleitung, ist aber wohl bei den Mitarbeitern nicht ausreichend durchgedrungen. Der für den Transfer zuständige Mitarbeiter in Indien hat lediglich "Principal" angekreuzt, um den Kredit umzuleiten, und sich dies von seinem lokalen Vorgesetzten bestätigen lassen. Da die Citibank hier nach dem 6-Augen-Prinzip vorgeht, wurde auch ein Senior-Manager in Delaware in den USA hinzugezogen. Auch dieser hat den Transfer bestätigt, sodass die Software die Kredite nicht umgeschuldet, sondern zurückgezahlt hat. Insgesamt wurden 900 Millionen Dollar überwiesen.

Am nächsten Tag ist es dem Mitarbeiter in Indien aufgefallen und die Citibank hat die betroffenen Kreditgeber zur Rückzahlung aufgefordert. Dem ist allerdings nur ein Teil nachgekommen, sodass immer noch 500 Millionen Dollar offen sind.

Die Citibank hat diese Kreditgeber daraufhin auf Rückzahlung der versehentlichen Schuldenbegleichung verklagt. Richter Jesse Furman am New Yorker Bezirksgericht hat den Beklagten diese Woche recht gegeben und die Klage zurückgewiesen. Die Revlon-Gläubiger müssen die Zahlungen nicht retournieren, da es hier einen Präzedenzfall namens "Banque Worms v. BankAmerica Int’l" gibt (Az. 570 N.E.2d 189, 196; N.Y. 1991). Dabei wurde entschieden, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Überweisung erkennbar sein muss.

Üblicherweise müssen versehentlichen Überweisungen zurückgezahlt werden, aber in diesem Fall handelt es sich um auf den Cent genaue Schuldenbegleichungen. Die Kreditgeber durften deshalb und auch wegen der Reputation einer Großbank wie Citibank zum Zeitpunkt der Zahlung nicht von einem Fehler ausgehen. Zumal ein Fehler in der Größenordnung von fast einer Milliarde Dollar kaum auszudenken sei, so der Richter.

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Die Gläubiger sind allerdings angehalten, die Beträge vorzuhalten bis zu einer endgültigen Klärung. Die Citibank hat die Möglichkeit der Rechtsmittel gegen diese Entscheidung und wird diese laut CNN auch nutzen.

Das Verfahren heißt "In Re Citibank August 11, 2020 Wire Transfers" und wird am United States District Court, Southern District of New York unter dem Az. 20-cv-06539-JMF geführt.

(fds)

Quelle: www.heise.de

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