Neu ab 1. Januar 2021: Wo Sie die E-Patientenakte erhalten – und was sie bringt
Neu ab 1. Januar 2021
Wo Sie die E-Patientenakte erhalten – und welches sie bringt
16.12.2020, 10:21 Uhr | dpa
Elektronische Patientenakte: Damit sollen medizinische Unterlagen an einer Stelle digital gebündelt werden. (Quelle: Halfpoint/Westend61/dpa/tmn)
Keine Ordner voller medizinischer Unterlagen mehr, stattdessen vom Befund solange bis zur Therapie was auch immer in einer App. Das verspricht die neue elektronische Patientenakte. Doch zum Start gibt es Kritik.
Sie soll zum Besten von Patienten und Mediziner vieles verbessern, geht jedoch in einer abgespeckten Variante an den Start: Ab 1. Januar 2021 steht die elektronische Patientenakte, von kurzer Dauer ePA, zur Verfügung. Was sind ihre Vorteile und wo erhält man sie? Die wichtigsten Fragen – und Antworten darauf.
Was ist dasjenige Ziel jener E-Akte?
Mehr Transparenz und eine bessere gesundheitliche Versorgung. Der Hintergedanke ist: Liegen Befunde, Arztbriefe, Therapiemaßnahmen und Medikationspläne gebündelt an einer Stelle vor, soll dasjenige den Medizinern helfen, zielgerichteter zu handeln – nicht zuletzt in Notfällen. Zudem sollen doppelte Untersuchungen verhindert werden, weil notwendige Infos, zu Blutwerten zum Beispiel, in jener Akte stillstehen.
Das Problem ist, dass es bisher an so einer Vernetzung hapert. „Die elektronischen Systeme in Praxen und Krankenhäusern verstehen sich untereinander – freundlich gesprochen – nicht immer“, sagt Prof. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender jener Kommission Digitalisierung unter jener Deutschen Diabetes Gesellschaft.
Wie kommen Patienten an die E-Akte?
Die gesetzlichen Krankenkassen zu tun sein die ePA ab dem neuen Jahr bereithalten, eine Nutzung durch die Versicherten ist voluntaristisch. Der Zugriff funktioniert extra eine App, die von jener eigenen Krankenkasse angeboten wird. Um sich in jener App zum Besten von die E-Akte zu registrieren, braucht man eine elektronische Gesundheitskarte mitsamt PIN. Die Geheimnummer bekommt man von jener Kasse.
Wer kein Smartphone oder Tablet hat, kann die E-Akte nicht zuletzt schriftlich unter jener Krankenkasse ordern. Sie wird dann beim nächsten Arztbesuch aktiviert. Der Zugriff aufwärts die Akte, etwa von zu Hause aus, ist im Gegensatz dazu nur extra die App möglich.
Wer befüllt die E-Akte mit Daten?
Die Nutzer selbst können Daten legen oder löschen. Außerdem können sie Ärzten, Pflegern, Hebammen, Therapeuten und Apothekern den Zugriff erlauben und ihnen welche Berechtigung nicht zuletzt wieder entziehen. Wer keine App hat, soll die ePA beim Arztbesuch in jener Praxis extra dasjenige Kartenterminal befüllen lassen können.
Zur Einführung jener E-Akte soll es im Gegensatz dazu erstmal eine Testphase mit ausgewählten Praxen und Krankenhäusern schenken, ehe die flächendeckende Vernetzung beginnt. Laut Gesetz sind Arztpraxen erst ab 1. Juli 2021 verpflichtet, mit ihren Systemen den Zugriff aufwärts die E-Akte zu zuteil werden lassen. Krankenhäuser müssten ihre Infrastruktur schon zu Beginn des Jahres umgestellt nach sich ziehen, ihnen drohen unter Nichteinhaltung im Gegensatz dazu erst 2022 Sanktionen. Apotheken werden von Anfang an dazu in jener Lage sein, arzneimittelbezogene Informationen in jener Akte zu hinterlegen.
Welche Daten können abgelegt werden?
Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Röntgenbilder, elektronische Medikationspläne, elektronische Arztbriefe, Notfalldatensätze. Ab 2022 sollen nicht zuletzt jener Impfausweis, jener Mutterpass, dasjenige Untersuchungsheft zum Besten von Kinder, dasjenige Zahn-Bonusheft oder E-Rezepte digital einsehbar sein. Ab dann können Nutzer all jene Daten zudem strukturiert speichern, vorher geht dasjenige nur unsortiert.
Was passiert mit älteren Daten?
Laut dem Patientendaten-Schutz-Gesetz zu tun sein Ärzte nur Patientendaten in die E-Akte eintragen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Behandlungsfall erhoben werden. Sie zu tun sein laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Gegensatz dazu nicht allesamt schon vorhandenen Daten und medizinischen Befunde einspeisen. Zu Händen ältere Daten gebe es noch keine hundertprozentige Einigung, sagt Mediziner Müller-Wieland.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Hier gibt es Kritik. Denn zum Besten von die Startphase ist unter den Zugriffsrechten eine abgespeckte Version vorgesehen. Patienten können nur verdonnern, ob eine Fachkraft aufwärts die Inhalte jener Akte zupacken darf, im Gegensatz dazu nicht, wer genau welche Befunde sehen darf. Praktisch kann dasjenige zum Beispiel bedeuten: Der Hausarzt sieht eventuell vereinen Befund des Psychologen, ohne dass jener Patient dies möchte.
Das soll sich erst 2022 ändern. Datenschützer monieren dasjenige vehement, dasjenige Bundesgesundheitsministerium teilt die Bedenken nicht. Die Gematik ist die Gesellschaft, die die Struktur zum Besten von die E-Akte schafft, dasjenige Gesundheitsministerium ist ihr Hauptanteilseigner. Die Gematik verspricht, die Daten seien sicher. Die Server stünden in Deutschland, europäische Datenschutzbestimmungen würden beachtet. Verantwortlich zum Besten von die Datenverarbeitung seien die Anbieter, in jener Regel deshalb die Krankenkassen.
Was bringt die E-Akte zum Besten von Patienten?
Eugen Brysch, Vorstand jener Deutschen Stiftung Patientenschutz, sieht vor allem zum Besten von ältere Menschen mit mehreren Krankheiten Vorteile. Sie können von einer besseren Gruppierung jener Informationen jener verschiedenen Fachärzte und Therapeuten profitieren.
Er spricht im Gegensatz dazu nicht zuletzt praktische Probleme an. Zum Beispiel, dass vor allem ältere Patienten oft weder Tablet noch Internetzugang nach sich ziehen. Oder, dass die E-Akte mit Blick aufwärts Datenschutz und Funktionen eingeschränkt startet und Arztpraxen zunächst nicht verpflichtet sind, an die Infrastruktur angebunden zu sein.
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Diabetologe Dirk Müller-Wieland sieht die Entwicklung positiv. „Es ist ein richtiger Ansatz, dass der Patient direkten Zugang bekommt zu seinen Krankheits- und Versorgungsdaten und er auch, wie immer, sagen kann, was damit geschieht.“ Ein Stolperstein muss im Gegensatz dazu aus dem Weg geräumt werden: „Die Infos sollten dann natürlich auch so formuliert werden, dass Patienten sie verstehen können.“
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Quelle: www.t-online.de