Hohe Rechnungen – Handy-Abofallen: Wie man sich gegen die Abzocke wehrt
Hohe Rechnungen
Handy-Abofallen: Wie man sich gegen die Abzocke wehrt
12.10.2021, 05:02 Uhr | dpa
Wer uff seiner Mobilfunkabrechnung Posten für jedes Leistungen findet, die er nicht bestellt hat, sollte sich im Zusammenhang seinem Mobilfunkanbieter beschweren. Foto: Robert Günther/dpa-tmn. (Quelle: dpa)
Berlin (dpa/tmn) – Seit Februar 2020 darf Kunden droben ihre Handyrechnung quasi nur dies abgerechnet werden, welches sie per Smartphone tatsächlich gekauft oder abonniert nach sich ziehen. Mit welcher Vorschrift wollte die Bundesnetzagentur Aboabzocken unterbinden. In welcher Praxis klappt dies sehr wohl nicht sonderlich gut.
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Zu dieser Erkenntnis gelangt die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe (11/2021). Noch immer könnten Mobilfunkkunden beim arglosen Wegklicken von Pop-up-Fenstern, beim Klick uff manipulierte Links oder durch unerwünschte Werbeanrufe in die Abofalle von Drittanbietern geraten. Meist perzipieren es die Geschädigten erst, wenn die Handyabrechnung ins Haus flattert. Denn eine Leistung nach sich ziehen sie meist nicht erhalten und oft nicht zuletzt keine Ahnung, welches sie vielleicht bestellt nach sich ziehen.
„Finanztest“ empfiehlt von dort eindringlich dieEinrichtung einer Drittanbietersperre. Dazu loggt man sich am günstigsten uff welcher Internetseite seines Anbieters ins Kundenkonto ein und setzt die Sperre mit wenigen Klicks in Kraft. Zusätzlich sollten nicht zuletzt vom Mobilfunkanbieter selbst angebotene Dienste nicht zugreifbar werden. Handykäufe können dann zwar nicht zuletzt weiterhin mit dem Smartphone getätigt werden – es braucht dann allerdings sonstige Bezahlformen.
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Musterbrief hilft im Zusammenhang welcher Reklamation von Abbuchungen
Wem am Telefon unerwünschte Abos angeboten werden, legt am günstigsten wie am Schnürchen uff. Wer keine Anrufe dieser Art wünscht, sollte seinem Mobilfunkanbieter dies schriftlich mitteilen.
Wer schon geschädigt ist: Die Finanztester raten, die unbekannten Posten uff welcher Mobilfunkrechnung unverzüglich zu reklamieren. Zudem sollte man sich nicht vom Anbieter abweisen lassen mit Sätzen wie „die Nutzung der reklamierten Dienste konnte eindeutig Ihrer Rufnummer zugeordnet werden“. Das sei kein Beweis für jedes eine Bestellung. Beim Mobilfunkanbieter sollte schriftlich bestritten werden, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Einen kostenlosenMusterbriefgibt es online.
Zudem sollten sich Geschädigte im Zusammenhang welcher Bundesnetzagentur droben unrechtmäßige Abbuchungen (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) beschweren. Sollte eine einzelne Zahlung an verknüpfen Drittanbieter den Betrag von 50 Euro übersteigen oder die Monatssumme höher qua 300 Euro sein, sollte außerdem die Bundesfinanzaufsicht (poststelle@bafin.de) informiert werden.
Quelle: www.t-online.de