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Handy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen Abzocke

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Hohe Rechnungen

Handy-Abofallen: Tipps gegen Abzocke

12.10.2021, 10:04 Uhr | dpa, t-online.de, JPH

Handy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen Abzocke

Wer unbekannte Posten auf seiner Mobilfunkabrechnung findet, sollte sich bei seinem Mobilfunkanbieter beschweren. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/Symbolbild/dpa)

Mehrere hundert Euro Handyrechnung für Käufe, von denen Sie nichts wissen? Dahinter kann eine Abofalle stecken. Die Zeitschrift Finanztest erklärt, wie Sie sich schützen und was Sie am Handy einstellen sollten.

Handy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen Abzocke

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Handy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen Abzocke

Oft reicht bereits ein falscher Fingertipp auf dem Handy und ein ungewolltes Abo ist abgeschlossen. Über die Mobilfunkrechnung wird der Betrag am Ende des Monats abgebucht.

Eigentlich hat die Bundesnetzagentur dieses Vorgehen bereits Anfang 2020 unterbinden wollen. Denn allen Mobilfunkanbietern ist vorgeschrieben, dass über die Handyrechnung nur abgerechnet werden darf, was Kunden per Smartphone auch tatsächlich gekauft oder abonniert haben.

Noch immer können Kunden allerdings zu einfach in ungewollten Aboverträgen landen. Zu dieser Erkenntnis gelangt die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe (11/2021). Meist merken es die Geschädigten erst, wenn die Handyabrechnung ins Haus flattert. Denn eine Leistung haben sie vielfach nicht erhalten und oft auch keine Ahnung, was sie angeblich bestellt haben.

„Finanztest“ empfiehlt daher ausdrücklich die Einrichtung einer Drittanbietersperre. Dazu loggt man sich am besten auf der Internetseite seines Anbieters ins Kundenkonto ein und setzt die Sperre mit wenigen Klicks.

Auch telefonisch oder in der nächsten Filiale des Mobilfunkanbieters können Sie die Sperre einrichten lassen. Zusätzlich sollten auch vom Mobilfunkanbieter selbst angebotene Dienste gesperrt werden.

Musterbrief hilft bei der Reklamation von Abbuchungen

Wenn am Telefon unerwünschte Abos angeboten werden, legt man am besten einfach auf. Wer keine Anrufe dieser Art wünscht, sollte das seinem Mobilfunkanbieter schriftlich mitteilen.

Wenn Sie bereits geschädigt sind, raten die Finanztester, die unbekannten Posten auf der Mobilfunkrechnung unverzüglich zu reklamieren. Zudem sollte man sich nicht vom Anbieter abweisen lassen mit Sätzen wie „die Nutzung der reklamierten Dienste konnte eindeutig Ihrer Rufnummer zugeordnet werden“. Das sei kein Beweis für eine Bestellung.

Beim Mobilfunkanbieter sollte schriftlich bestritten werden, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Einen kostenlosen Musterbrief gibt es online. „Seit Februar 2020 muss der Anbieter nach Ihrer Reklamation unrecht­mäßig abge­buchtes Geld für angebliche Leistungen Dritter unbürokratisch gutschreiben“, wie Finanztest erklärt.

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Zudem sollten sich Geschädigte bei der Bundesnetzagentur über unrechtmäßige Abbuchungen (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) beschweren. Sollte eine einzelne Zahlung an einen Drittanbieter den Betrag von 50 Euro übersteigen oder die Monatssumme höher als 300 Euro sein, sollte außerdem die Bundesfinanzaufsicht (poststelle@bafin.de) informiert werden.

Quelle: www.t-online.de

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