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Handy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen Abzocke

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Hohe Rechnungen  

Handy-Abofallen: Tipps gegen Abzocke

12.10.2021, 10:04 Uhr | dpa, t-online.de, JPH

Handy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen Abzocke

Wer unbekannte Posten hinauf seiner Mobilfunkabrechnung findet, sollte sich zwischen seinem Mobilfunkanbieter beschweren. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/Symbolbild/dpa)

Mehrere hundert Euro Handyrechnung pro Käufe, von denen Sie nichts wissen? Dahinter kann eine Abofalle stecken. Die Zeitschrift Finanztest erklärt, wie Sie sich schützen und welches Sie am Handy legen sollten.

Handy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen Abzocke

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Handy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen Abzocke

Handy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen Abzocke

Oft reicht schon ein falscher Fingertipp hinauf dem Handy und ein ungewolltes Abo ist dicht. Mehr als die Mobilfunkrechnung wird jener Betrag am Ende des Monats abgebucht.

Eigentlich hat die Bundesnetzagentur dieses Vorgehen schon Anfang 2020 unterbinden wollen. Denn allen Mobilfunkanbietern ist vorgeschrieben, dass oben die Handyrechnung nur abgerechnet werden darf, welches Kunden per Smartphone nebensächlich tatsächlich gekauft oder abonniert nach sich ziehen.

Noch immer können Kunden wirklich zu leicht in ungewollten Aboverträgen landen. Zu dieser Erkenntnis gelangt die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe (11/2021). Meist mitbekommen es die Geschädigten erst, wenn die Handyabrechnung ins Haus flattert. Denn eine Leistung nach sich ziehen sie vielfach nicht erhalten und oft nebensächlich keine Ahnung, welches sie wahrscheinlich bestellt nach sich ziehen. 

„Finanztest“ empfiehlt von dort ausführlich die Einrichtung einer Drittanbietersperre. Dazu loggt man sich der bevorzugte Lösungsweg hinauf jener Internetseite seines Anbieters ins Kundenkonto ein und setzt die Sperre mit wenigen Klicks. 

Auch telefonisch oder in jener nächsten Filiale des Mobilfunkanbieters können Sie die Sperre gestalten lassen. Zusätzlich sollten nebensächlich vom Mobilfunkanbieter selbst angebotene Dienste nicht zugreifbar werden.

Musterbrief hilft zwischen jener Reklamation von Abbuchungen

Wenn am Telefon unerwünschte Abos angeboten werden, legt man der bevorzugte Lösungsweg leicht hinauf. Wer keine Anrufe dieser Art wünscht, sollte dasjenige seinem Mobilfunkanbieter schriftlich mitteilen.

Wenn Sie schon geschädigt sind, raten die Finanztester, die unbekannten Posten hinauf jener Mobilfunkrechnung unverzüglich zu reklamieren. Zudem sollte man sich nicht vom Anbieter abweisen lassen mit Sätzen wie „die Nutzung der reklamierten Dienste konnte eindeutig Ihrer Rufnummer zugeordnet werden“. Das sei kein Beweis pro eine Bestellung.

Beim Mobilfunkanbieter sollte schriftlich bestritten werden, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Einen kostenlosen Musterbrief gibt es online. „Seit Februar 2020 muss der Anbieter nach Ihrer Reklamation unrecht­mäßig abge­buchtes Geld für angebliche Leistungen Dritter unbürokratisch gutschreiben“, wie Finanztest erklärt.

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Zudem sollten sich Geschädigte zwischen jener Bundesnetzagentur oben unrechtmäßige Abbuchungen (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) beschweren. Sollte eine einzelne Zahlung an verschmelzen Drittanbieter den Betrag von 50 Euro übersteigen oder die Monatssumme höher qua 300 Euro sein, sollte außerdem die Bundesfinanzaufsicht (poststelle@bafin.de) informiert werden.

Quelle: www.t-online.de

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