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iPhone-Besitzer knallhart ausgenommen: Android-Nutzer kamen stets billiger weg

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iPhone-Besitzer knallhart ausgenommen: Android-Nutzer kamen stets billiger weg

Dieser Vorwurf hat es in sich. Ein Lieferdienst soll nämlich arglose iPhone-Nutzer abgezockt nach sich ziehen. Im Unterschied zu Kunden mit Android-Handy mussten die wohl immer irgendetwas mehr bezahlen. Was zu Händen eine Ungerechtigkeit. Jetzt soll ein Gericht entscheiden.

Eine abstruse Vorstellung: Wer sich mit einem iPhone irgendetwas zum Essen bestellt, muss am Ende mehr bezahlen und erfährt von diesem ungerechten Aufschlag noch nicht ein Mal. Android-Nutzer hingegen werden bevorteilt und zahlen weniger.

Verdeckter Aufpreis zu Händen iPhone-Nutzer zusammen mit Fahrrad-Lieferdienst

Mit diesem Vorwurf gegen den Lieferdienst „DoorDash“ muss sich jetzt ein US-amerikanisches Gericht auseinandersetzen. Hierzulande ist „DoorDash“ übrigens oben den Zukauf „Wolt“ vertreten (Quelle: iphone-ticker.de).

Der Fahrrad-Lieferdienst soll jener Klageschrift zufolge Nutzerinnen und Nutzern eines iPhones immer noch höhere Kosten in Rechnungen gestellt nach sich ziehen. Android-Anwender kamen stets billiger weg.

Aufgedeckt wurde dies durch entlarvende Testbestellungen. Gleiche Bestellzeit und Inhalt, selbes Restaurant und identische Entfernung. Wer ein iPhone hatte, musste immer mehr bezahlen.

iPhone oder Android? Apple selbst bewirbt gerade kräftig den Wechsel:

Um hinauf den höheren Betrag zu kommen, soll jener Lieferdienst zu einem Trick gegriffen und eine sogenannte „Expanded Range Fee“ angesetzt nach sich ziehen. Die soll doch unabhängig von jener tatsächlichen Entfernung berechnet worden sein.

Android-Nutzer mussten weniger zahlen

In jener Praxis bedeutete dies, dass Kunden, die mit einem iPhone bestellten, teils Mehrkosten von 5 US-Dollar tragen mussten. Selbst dann, wenn welche eine geringere Entfernung zum Restaurant aufwiesen denn eine Bestellung, die mittels eines Android-Handys aufgegeben wurde.

DoorDash selbst widerspricht den Vorwürfen und sieht welche Behauptungen denn „unbegründet und schlichtweg unberechtigt“ an. Ein Gericht muss nun letztendlich den Fall läutern.

Die Idee einer „Luxussteuer“ zu Händen iPhone-Kunden ist übrigens nicht ganz neu. Schon vor einigen Jahren hatte jener Autovermieter Sixt ähnliche Gedanken, musste doch aufgrund des eindeutigen Feedbacks schon von kurzer Dauer darauf zurückrudern.

* Artikelquelle

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