Gesetze, Steuern, Rente: Das alles ändert sich 2021
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Was ändert sich im Jahr 2021? COMPUTER BILD verrät es Ihnen.
Ältere Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Zuschlag. Die meisten Bürger müssen keinen Soli mehr zahlen. Mit Maßnahmen zum Klimaschutz könnten Sprit und KfZ-Steuer teurer werden. Diese und weitere Änderungen hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Änderungen ab 2021 im Überblick:
Die wichtigsten Änderungen 2021 im Überblick
Grundrente
Rund 1,3 Millionen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, der Gang zum Sozialamt erspart werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.
CO2-Preis
Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen. Nach und nach wird es mehr – wie es in der zweiten Hälfte der 20er-Jahre weitergeht, ist noch offen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Mit dem Geld sollen die Bürger anderswo entlastet und Klimaschutz-Maßnahmen finanziert werden.
CO2-Komponente beim Wohngeld
Damit Menschen mit geringen Einkommen durch die CO2-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es ab Januar die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.
Soli-Abbau
Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.
Verbot von Upskirting
Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.
Mehrwertsteuer
Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen.
Grundsicherung
Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Ab Januar steigt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wird von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.
Kfz-Steuer
Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.
Einwegplastik-Verbot
Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.
Einkommensteuer
Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9.744 Euro statt bisher 9.408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
Steuererleichtungen für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1.140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2.840 Euro.
Elektronische Patientenakte
Ab 1. Januar sollen allen Versicherten Elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas „abgespeckte“ Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.
Maklerkosten
Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. Ab dem 23. Dezember muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.
Personalausweis
Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbeginn 37,00 Euro fällig zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.
Lebensversicherung
Verbraucher können Lebensversicherungen künftig besser vergleichen. Versicherungsunternehmen müssen die sogenannten Effektivkosten ab Januar nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können Kunden leichter erfassen, wie sich die Kosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken.
Beitragsbemessungsgrenzen
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7.100 Euro (bisher 6.900 Euro) Beiträge fällig werden, in Ostdeutschland bis 6.700 Euro (bisher 6.450 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4.837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4.687,50 Euro.
Fleischindustrie
Werkverträge für die vor allem osteuropäischen Arbeitnehmer in Schlachthöfen sind ab 1. Januar verboten. Auch Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.
Ultraschall
Medizinisch nicht notwendiges „Babykino“, also Ultraschall bei Ungeborenen im Mutterleib, ist ab 2021 verboten. Babys sollen so vor unnötigen Einflüssen geschützt werden.
Neue Energielabel für Elektrogeräte
Ab dem 1. März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue EU-Energieeffizienzlabel. Klassifizierungen wie A++ oder A+++ werden bei Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten, Fernsehern und Monitoren wieder durch besser unterscheidbare Klassifizierungen von A bis G ersetzt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Geräte.
Krankenkassenwechsel
Ab Januar wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung einfacher. Beim Wechsel muss der Versicherte nur noch eine neue Krankenkasse auswählen und den Beitritt erklären. Eine schriftliche Kündigung der bisherige Versicherung ist nur noch nötig, wenn der Versicherte das System der gesetzlichen Krankenkasse verlässt, also etwa zu einer privaten Krankenversicherung wechselt oder ins Ausland umzieht.
Kreditkartenzahlungen
Kreditkartenzahlungen im Internet werden sicherer, aber auch etwas komplizierter. Künftig reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Visa, Mastercard und Co. nicht mehr aus, neben der Kreditkartennummer die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Ab dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, ab 15. Februar greift die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung dann ab 150 Euro. In vollem Umfang sollen die Regeln ab Mitte März 2021 angewendet werden.
Ausblick: Was findet 2021 statt?
Vieles ist unsicher. Kaum etwas wird schon wieder ganz normal und mit großem Publikum stattfinden.
- Abgesagt für 2021 sind zum Beispiel der Wiener Opernball sowie der und der Straßenkarneval in Rio und in den deutschen Hochburgen.
- Die Oscars sollen erst am 25. April über die Bühne gehen statt am 28. Februar; dafür die Golden Globes am 28. Februar.
- Der Deutsche Filmpreis soll erst am 1. Oktober statt im Frühjahr verliehen werden.
- Die Grammys planen eine pandemiegeeignete Show am 31. Januar.
- Die Pandemie lässt auch die Filmfestspiele in Berlin umplanen: Die Berlinale soll nicht wie geplant vom 11. bis 21. Februar stattfinden. Stattdessen soll es im März einen digitalen Branchentreff geben, im Juni seien dann Filmvorführungen fürs Publikum geplant sowohl in Kinos als auch open air, also draußen im Freien.
- Die Leipziger Buchmesse plant für Ende Mai (27. bis 30.) statt März.
- Nach der Absage 2020 soll Rotterdam den Eurovision Song Contest im Frühling 2021 nachholen dürfen Finalshow ist demnach am 22. Mai.
Doch einiges könnte auch 2021 noch anders aussehen oder gar trotz aller Bemühungen plötzlich ausfallen oder zum gestreamten Event herabgestuft werden.
Quelle: www.computerbild.de